Verband der Katholischen Kirchengemeinden

im Kreisdekanat Euskirchen

Struktur des Verbandes

Herz -Jesus-Vorplatz 3, 53879 Euskirchen,
Telefon 02251-95711-0, Fax 02251-95711-16, E-Mail: info@vdkg-eu.de

Verband der Katholischen Kirchengemeinden - was ist das?

Rechtsgrundlage

Organ des Verbandes

Der Verbandsausschuss

Aufgabe des Verbandes

 

Gegründet wurde der Verband der Katholischen Kirchengemeinden (auch
Gemeindeverband
genannt) ca. 1963/64 durch das Erzbischöfliches Generalvikariat. Im Erzbistum Köln mit seinen 727 Pfarrgemeinden (221 Seelsorgebereiche) und 2.192.745 Katholiken *
1 sind 16 Gemeindeverbände eingerichtet. Der Gemeindeverband Euskirchen mit 76.707 Katholiken gehört von der Katholikenzahl zu den kleinen Gemeindeverbänden. Der Verband der Katholischen Kirchengemeinden ist der Zusammenschluss der 56/57 Kirchengemeinden im Kreisdekanat Euskirchen (die Kirchengemeinde Zülpich-Weiler i. d. Ebene gehört kirchenrechtlich noch zum Kreisdekanat Euskirchen, ist aber dem Erftkreis zugeordnet).

Inhalt

Verband der Katholischen Kirchengemeinden - was ist das?

Zu einem Verband können Kirchengemeinden in Übereinstimmung mit kirchlichen Gebietseinteilungen zusammengeschlossen werden. Dieser Verband ist wie die Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und kann als juristische Person, genau wie diese, am Rechtsverkehr teilnehmen. An ihrer Spitze steht die Verbandsvertretung. Die  Verbandsvertretung ist trotz ihrer Zusammensetzung nicht als die Versammlung mehrerer Kirchengemeinden zu betrachten.

Die Verbandsvertretung steht dem Verband als Organ vor, wobei der Verband ein selbständiger Rechtsträger ist und eigene Aufgaben wahrnimmt. Die gewählten Delegierten können von ihrem Kirchenvorstand nicht abberufen werden und sind nicht an Weisungen ihres Kirchenvorstandes gebunden.

Inhalt

 

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Rechtsgrundlage:

Der Verband der Kath. Kirchengemeinden ist einbezogen in die Erzbischöfliche Kirchenverwaltung mit seiner Gesetzgebung und seinem Haushalts- und Finanzierungssystem.

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Organ des Verbandes:

Als juristische Person muss der Verband genauso wie die Kirchengemeinde ein Organ haben, durch das er seine Entscheidungen treffen, seinen Willen äußern und sich vertraglich verpflichten kann. Organ des Verbandes ist die Verbandsvertretung mit seinem Vorsitzenden, dem Kreisdechanten, und einem gewählten stellvertretenden Vorsitzenden aus der Verbandsvertretung. Die Verbandsvertretung besteht aus je zwei Mitgliedern der Kirchenvorstände zuzüglich der jeweilige Vorsitzende des Kirchenvorstandes als geborenes Mitglied. Bei unseren 56 Kirchengemeinden wären das ca. 135 Mitglieder. Die Verbandsvertretung ist wegen der großen Zahl der Mitglieder zur laufenden Verwaltung und Vertretung nicht in der Lage. Bei jeder Entscheidung müssten alle Delegierten zu einer Vollversammlung eingeladen werden. Bei einer so großen Anzahl von Mitgliedern würde dies sehr schwierig sein. Deshalb ist es zulässig, einen Ausschuss zu beauftragen und zu bevollmächtigen, den Verbandsausschuss.

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Der Verbandsausschuss:

Der Verbandsauschuss arbeitet im Namen der Verbandsvertretung, kann Erklärungen abgeben und Verträge abschließen. Er ist aber nicht ein weiteres selbständiges Organ des Verbandes, sondern ein Ausschuss der Verbandsvertretung. Er kann nur für den Gemeindeverband handeln, soweit er durch die Verbandsvertretung dazu bevollmächtigt worden ist.

Der Verbandsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung und 11 Verbandsvertretern aus dem Dekanat  sowie dem Geschäftsführer. Der Geschäftsführer hat nur eine beratende Funktion.

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Aufgaben des Verbandes:

Der Verband fungiert als Träger von überörtlichen Einrichtungen und kann auch als kirchliche Behörde tätig werden, indem er den angeschlossenen Gemeinden und anderen ihm zugeordneten kirchlichen Einrichtungen mit überpfarrlichem Charakter bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfe anbietet und Personen mit überörtlichem kirchlichem Auftrag anstellt und besoldet. Als überörtliche Einrichtungen sind für unseren Verband  die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle und die Rendantur zu benennen. Hier ist der Verband Träger und Anstellungsträger. Er ist verantwortlich für das Kassen- und Rechnungswesen der Einrichtungen.

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Stand Personalschematismus 2006/7